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SpezialistKldB 23193 Papier- & Verpackungstechnik

Aufsichtskräfte - Papier- & Verpackungstechnik

Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.

Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)

6.308 €

≈ pro Jahr75.696 €≈ netto / Monat*3.410 €Fallzahl1.136
Median 6.308 €
25 % verdienen weniger als 5.065 €25 % verdienen mehr als 7.137 €

* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.

Einordnung: Gehalt als Aufsichtskräfte - Papier- & Verpackungstechnik

Als Aufsichtskräfte - Papier- & Verpackungstechnik (Spezialist) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 6.308 € – hochgerechnet rund 75.696 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 5.065 € und 7.137 € – eine vergleichsweise enge Verdienstspanne von etwa 33 %. Basis sind 1.136 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.

Ost-West-Vergleich

Deutschland

6.308 €

Westdeutschland

6.443 €

Nach Geschlecht

Gesamt

6.308 €

Männer

6.390 €

Nach Altersgruppe

25 bis unter 55

6.263 €

Geschlecht & Alter kombiniert

Geschlechtunter 25 Jahre25–55 Jahreab 55 Jahre
Gesamt6.263 €
Männer6.360 €

Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.

Nach Wirtschaftszweig

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

6.399 €

Region im Detail

Deutschland · Median gesamt: 6.308 €

Nach Geschlecht

Männer

6.390 €

Nach Altersgruppe

25–55 Jahre

6.263 €

Branchen in Deutschland

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

6.399 €

Tätigkeiten & Berufsbild

Qualitätssicherung, -managementProduktionsplanung, -steuerungManagement, UnternehmensführungBetriebliche Aus- und WeiterbildungWartung, Instandhaltung, KundendienstPapierherstellung, -verarbeitung, Verpackungsmittelherstellung

Die Weiterbildung im Überblick

Industriemeister bzw. Industriemeisterin der Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung ist eine berufliche Weiterbildung . Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Entwicklung der Weiterbildung

1983: Inkrafttreten der ersten Verordnung über die Prüfungsanforderungen für Industriemeister/innen der Fachrichtung Papierverarbeitung 2008: neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung: größerer Stellenwert für Personalführung und -entwicklung, Projektmanagement und Betriebsorganisation 2020: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbe

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform: • Vollzeit: ca. 10 Monate • Teilzeit: ca. 23-38 Monate

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Industriemeister/in - Papier- und Kunststoffverarbeitung").

Häufige Fragen zu Aufsichtskräfte - Papier- & Verpackungstechnik

Was verdient man als Aufsichtskräfte - Papier- & Verpackungstechnik?

Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 6.308 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 5.065 € und 7.137 €.

Wie viel verdient ein Aufsichtskräfte - Papier- & Verpackungstechnik netto?

Vom Brutto-Median (6.308 €) bleiben grob geschätzt rund 3.410 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Wie viel ist das im Jahr?

Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 75.696 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).

Woher kommen diese Zahlen?

Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 23193).

Weitere Berufe

Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.