Strahlenschutzbeauftragte
Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.
Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)
4.491 €
* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.
Einordnung: Gehalt als Strahlenschutzbeauftragte
Als Strahlenschutzbeauftragte (Experte) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 4.491 € – hochgerechnet rund 53.892 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.512 € und 6.322 € – eine breite Verdienstspanne von etwa 63 %. Basis sind 926 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.
Nach Geschlecht
Gesamt
Männer
Nach Altersgruppe
25 bis unter 55
Geschlecht & Alter kombiniert
| Geschlecht | unter 25 Jahre | 25–55 Jahre | ab 55 Jahre |
|---|---|---|---|
| Gesamt | – | 4.776 € | – |
| Männer | – | 4.607 € | – |
Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.
Verdienst nach Anforderungsniveau
Spezialist
KldB 42333
Experte
KldB 42334
Setzt typischerweise ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium voraus.
Zur Berufsgruppe „Umweltmanagement & -beratung" (alle Niveaus) →Nach Wirtschaftszweig
Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen
Region im Detail
Deutschland · Median gesamt: 4.491 €
Nach Geschlecht
Männer
Nach Altersgruppe
25–55 Jahre
Branchen in Deutschland
Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen
Tätigkeiten & Berufsbild
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Strahlenschutzbeauftragte arbeiten in Betrieben, die mit radioaktiven Stoffen arbeiten. Sie sorgen dafür, dass die Schutzvorschriften gemäß der Strahlenschutzverordnung eingehalten und umgesetzt werden. Zudem achten sie darauf, dass die Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachgütern und der Umwelt vermindert bzw. vermieden wird. Sie beaufsichtigen alle Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes und stellen die arbeitsmedizinische Vorsorge sicher. Sie führen Strahlenmessungen durch und initiieren Maßnahmen bei Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen oder betrieblichen Vorschriften.
Die Tätigkeit im Überblick
Strahlenschutzbeauftragte schützen Menschen und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung und stellen sicher, dass die gesetzlich festgelegten Strahlenschutzgrundsätze und behördlichen Anordnungen eingehalten werden.
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
• die Einhaltung bzw. Umsetzung der Schutzvorschriften gemäß Strahlenschutzverordnung überwachen • technische und organisatorische Strahlenschutzmaßnahmen leiten bzw. beaufsichtigen • die für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände kontrollieren, Strahlung messen • kontrollieren, ob Personen, die Strahlen ausgesetzt sind, die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten • Mess-, Kontroll- und Prüfergebnisse dokumentieren • Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen überprüfen, bei Abweichungen Schritte zur Verbesserung des Strahlenschutzes einleiten • Unternehmens- und Betriebsleitungen über Ergebnisse informieren und beraten • Ursachen von Mängeln
Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Strahlenschutzbeauftragte/r").
Häufige Fragen zu Strahlenschutzbeauftragte
Was verdient man als Strahlenschutzbeauftragte?
Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 4.491 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.512 € und 6.322 €.
Wie viel verdient ein Strahlenschutzbeauftragte netto?
Vom Brutto-Median (4.491 €) bleiben grob geschätzt rund 2.600 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.
Wie viel ist das im Jahr?
Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 53.892 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).
Woher kommen diese Zahlen?
Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 42334).
Weitere Berufe
Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.