Verlags- & Medienkaufleute (ohne Spezialisierung)
Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.
Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)
4.911 €
* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.
Einordnung: Gehalt als Verlags- & Medienkaufleute (ohne Spezialisierung)
Als Verlags- & Medienkaufleute (ohne Spezialisierung) (Spezialist) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 4.911 € – hochgerechnet rund 58.932 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.749 € und 6.305 € – eine mittlere Verdienstspanne von etwa 52 %. Frauen verdienen im Median 12,9 % weniger als Männer (Gender Pay Gap). Basis sind 1.230 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.
Ost-West-Vergleich
Deutschland
Westdeutschland
Nach Geschlecht
Gesamt
Männer
Frauen
12,9 % verdienen Frauen im Median weniger als Männer (Gender Pay Gap).
Nach Altersgruppe
25 bis unter 55
Geschlecht & Alter kombiniert
| Geschlecht | unter 25 Jahre | 25–55 Jahre | ab 55 Jahre |
|---|---|---|---|
| Gesamt | – | 4.869 € | – |
| Frauen | – | 4.488 € | – |
Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.
Verdienst nach Anforderungsniveau
Fachkraft
KldB 92302
Spezialist
KldB 92303
Experte
KldB 92304
Erfordert eine Meister-/Technikerausbildung oder einen Bachelorabschluss.
Zur Berufsgruppe „Verlags- & Medienwirtschaft" (alle Niveaus) →Region im Detail
Deutschland · Median gesamt: 4.911 €
Nach Geschlecht
Männer
Frauen
Nach Altersgruppe
25–55 Jahre
Tätigkeiten & Berufsbild
Die Weiterbildung im Überblick
Medienfachwirt bzw. Medienfachwirtin/Bachelor Professional in Media ist eine berufliche Weiterbildung . Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen. Es gibt auch kammerrechtlich geregelte Weiterbildungen als Geprüfter Fachwirt bzw. Geprüfte Fachwirtin für audiovisuelle Medienproduktionen - Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen.
Entwicklung der Weiterbildung
1970er-Jahre: Entwicklung der Fachwirt-Weiterbildung unter der Federführung des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT) 2004: Inkrafttreten der bundesweit gültigen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Medienfachwirt/in 2009: Neuordnung der Weiterbildung aufgrund geänderter Anforderungen im Medienbereich Inkrafttreten der bundesweit gültigen Verordnung über die Prüfung zu den anerkannten Abschlüssen: • Geprüfte/r Medienfachwirt/in Digital • Geprüfte/r Medienfachwirt/in Print 2019: Inkrafttreten der bundesweit gültigen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/r Medienfachwirt/in mit den Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkten
Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform: • Vollzeit: 7-10 Monate • Teilzeit: 20-28 Monate
Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Fachwirt/in - Medien/Bachelor Professional in Media").
Häufige Fragen zu Verlags- & Medienkaufleute (ohne Spezialisierung)
Was verdient man als Verlags- & Medienkaufleute (ohne Spezialisierung)?
Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 4.911 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.749 € und 6.305 €.
Wie viel verdient ein Verlags- & Medienkaufleute (ohne Spezialisierung) netto?
Vom Brutto-Median (4.911 €) bleiben grob geschätzt rund 2.850 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.
Wie viel ist das im Jahr?
Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 58.932 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).
Woher kommen diese Zahlen?
Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 92303).
Weitere Berufe
Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.