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SpezialistKldB 24593 Feinwerk- & Werkzeugtechnik

Aufsichtskräfte - Feinwerk- & Werkzeugtechnik

Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.

Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)

5.489 €

≈ pro Jahr65.868 €≈ netto / Monat*3.180 €Fallzahl2.584
Median 5.489 €
25 % verdienen weniger als 4.479 €25 % verdienen mehr als 6.642 €

* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.

Einordnung: Gehalt als Aufsichtskräfte - Feinwerk- & Werkzeugtechnik

Als Aufsichtskräfte - Feinwerk- & Werkzeugtechnik (Spezialist) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 5.489 € – hochgerechnet rund 65.868 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 4.479 € und 6.642 € – eine mittlere Verdienstspanne von etwa 39 %. Regional zahlt Baden-Württemberg am besten (6.036 €), Schlusslicht ist Bayern (5.302 €) – ein Unterschied von rund 14 %. Basis sind 2.584 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.

Verdienst nach Bundesland

Höchster Wert: Baden-Württemberg (6.036 €), niedrigster: Bayern (5.302 €).

Nach Geschlecht

Gesamt

5.489 €

Männer

5.528 €

Nach Altersgruppe

25 bis unter 55

5.464 €

ab 55

5.601 €

Geschlecht & Alter kombiniert

Geschlechtunter 25 Jahre25–55 Jahreab 55 Jahre
Gesamt5.464 €5.601 €
Männer5.491 €5.657 €

Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.

Nach Wirtschaftszweig

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

5.667 €

Region im Detail

Bayern · Median gesamt: 5.302 €

Nach Geschlecht

Männer

5.324 €

Tätigkeiten & Berufsbild

Produktionsplanung, -steuerungManagement, UnternehmensführungBetriebliche Aus- und WeiterbildungFeinwerktechnik, Werkzeugbau

Die Weiterbildung im Überblick

Büchsenmachermeister bzw. -meisterin ist eine berufliche Weiterbildung . Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Entwicklung der Weiterbildung

1982: Inkrafttreten der Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und die Prüfungsanforderungen im Büchsenmacher-Handwerk 2020: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen. 2024: Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung e

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Büchsenmachermeister/in/Bachelor Professional im Büchsenmacher-Handwerk").

Häufige Fragen zu Aufsichtskräfte - Feinwerk- & Werkzeugtechnik

Was verdient man als Aufsichtskräfte - Feinwerk- & Werkzeugtechnik?

Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 5.489 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 4.479 € und 6.642 €.

Wie viel verdient ein Aufsichtskräfte - Feinwerk- & Werkzeugtechnik netto?

Vom Brutto-Median (5.489 €) bleiben grob geschätzt rund 3.180 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Wie viel ist das im Jahr?

Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 65.868 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).

Woher kommen diese Zahlen?

Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 24593).

Weitere Berufe

Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.