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SpezialistKldB 29193 Getränkeherstellung

Aufsichtskräfte - Getränkeherstellung

Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.

Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)

5.294 €

≈ pro Jahr63.528 €≈ netto / Monat*3.070 €Fallzahl1.279
Median 5.294 €
25 % verdienen weniger als 4.232 €25 % verdienen mehr als 6.492 €

* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.

Einordnung: Gehalt als Aufsichtskräfte - Getränkeherstellung

Als Aufsichtskräfte - Getränkeherstellung (Spezialist) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 5.294 € – hochgerechnet rund 63.528 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 4.232 € und 6.492 € – eine mittlere Verdienstspanne von etwa 43 %. Basis sind 1.279 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.

Nach Geschlecht

Gesamt

5.294 €

Männer

5.354 €

Nach Altersgruppe

25 bis unter 55

5.183 €

Geschlecht & Alter kombiniert

Geschlechtunter 25 Jahre25–55 Jahreab 55 Jahre
Gesamt5.183 €
Männer5.239 €

Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.

Nach Wirtschaftszweig

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

5.488 €

Region im Detail

Deutschland · Median gesamt: 5.294 €

Nach Geschlecht

Männer

5.354 €

Nach Altersgruppe

25–55 Jahre

5.183 €

Branchen in Deutschland

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

5.488 €

Tätigkeiten & Berufsbild

Qualitätssicherung, -managementProduktionsplanung, -steuerungManagement, UnternehmensführungBetriebliche Aus- und WeiterbildungWartung, Instandhaltung, KundendienstGetränkeherstellung

Die Weiterbildung im Überblick

Betriebsbraumeister bzw. Betriebsbraumeisterin ist eine berufliche Weiterbildung . Die Meisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt. Zugangsvoraussetzungen und Abschlussbezeichnungen können je nach zuständiger Kammer unterschiedlich sein. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Entwicklung der Weiterbildung

2000: Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Betriebsbraumeister/zur Betriebsbraumeisterin 2020: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Weiterbildungsinhalte

• Fachpraxis: • berufstypische Situationen, chemisch-technische sowie mikrobiologische Arbeiten • Fachtheorie: • Rohstoffe - Werkstoffe • Betriebs- und Arbeitsverfahren • brautechnisches Rechnen • Arbeitsmittellehre • Betriebsorganisation und Rechnungswesen: • Kostenlehre im technischen Bereich • Kalkulation • beruflicher Schriftverkehr • Grundzüge der Wirtschafts- und Rechtskunde • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Betriebsbraumeister/in").

Häufige Fragen zu Aufsichtskräfte - Getränkeherstellung

Was verdient man als Aufsichtskräfte - Getränkeherstellung?

Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 5.294 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 4.232 € und 6.492 €.

Wie viel verdient ein Aufsichtskräfte - Getränkeherstellung netto?

Vom Brutto-Median (5.294 €) bleiben grob geschätzt rund 3.070 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Wie viel ist das im Jahr?

Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 63.528 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).

Woher kommen diese Zahlen?

Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 29193).

Weitere Berufe

Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.