entgeltatlas-online.de
FachkraftKldB 29102 Getränkeherstellung

Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung)

Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.

Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)

3.939 €

≈ pro Jahr47.268 €≈ netto / Monat*2.520 €Fallzahl4.188
Median 3.939 €
25 % verdienen weniger als 3.466 €25 % verdienen mehr als 4.412 €

* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.

Einordnung: Gehalt als Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung)

Als Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung) (Fachkraft) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 3.939 € – hochgerechnet rund 47.268 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.466 € und 4.412 € – eine vergleichsweise enge Verdienstspanne von etwa 24 %. Regional zahlt Rheinland-Pfalz am besten (4.140 €), Schlusslicht ist Bayern (3.803 €) – ein Unterschied von rund 9 %. Basis sind 4.188 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.

Verdienst nach Bundesland

Höchster Wert: Rheinland-Pfalz (4.140 €), niedrigster: Bayern (3.803 €).

Ost-West-Vergleich

Deutschland

3.939 €

Westdeutschland

3.936 €

Ostdeutschland

3.957 €

Nach Geschlecht

Gesamt

3.939 €

Männer

4.003 €

Nach Altersgruppe

25 bis unter 55

3.907 €

ab 55

4.120 €

Geschlecht & Alter kombiniert

Geschlechtunter 25 Jahre25–55 Jahreab 55 Jahre
Gesamt3.907 €4.120 €
Männer3.962 €4.166 €

Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.

Nach Wirtschaftszweig

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

3.976 €

Region im Detail

Bayern · Median gesamt: 3.803 €

Nach Geschlecht

Männer

3.852 €

Nach Altersgruppe

25–55 Jahre

3.813 €

Branchen in Bayern

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

3.814 €

Tätigkeiten & Berufsbild

Qualitätssicherung, -managementProduktionsplanung, -steuerungManagement, UnternehmensführungGetränkeherstellung

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfter Brau- und Getränketechnologe bzw. Staatlich geprüfte Brau- und Getränketechnologin ist berufliche Weiterbildung . Sie ist landesrechtlich geregelt und findet an Fachakademien statt. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre.

Entwicklung der Weiterbildung

2020: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Zusatzqualifikationen

Fachakademien bieten ggf. Zusatzqualifikationen an, z.B. • Vorbereitung auf die Meisterprüfung zum/zur Betriebsbraumeister/in (IHK)

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Brau- und Getränketechnologe/-technologin/Bachelor Professional in Technik").

Häufige Fragen zu Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung)

Was verdient man als Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung)?

Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 3.939 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.466 € und 4.412 €.

Wie viel verdient ein Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung) netto?

Vom Brutto-Median (3.939 €) bleiben grob geschätzt rund 2.520 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Wie viel ist das im Jahr?

Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 47.268 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).

Woher kommen diese Zahlen?

Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 29102).

Weitere Berufe

Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.