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HelferKldB 82401 Bestattungswesen

Berufe im Bestattungswesen

Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.

Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)

3.163 €

≈ pro Jahr37.956 €≈ netto / Monat*2.020 €Fallzahl2.410
Median 3.163 €
25 % verdienen weniger als 2.702 €25 % verdienen mehr als 3.761 €

* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.

Einordnung: Gehalt als Berufe im Bestattungswesen

Als Berufe im Bestattungswesen (Helfer) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 3.163 € – hochgerechnet rund 37.956 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 2.702 € und 3.761 € – eine vergleichsweise enge Verdienstspanne von etwa 33 %. Basis sind 2.410 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.

Nach Geschlecht

Gesamt

3.163 €

Männer

3.223 €

Nach Altersgruppe

25 bis unter 55

3.173 €

ab 55

3.278 €

Geschlecht & Alter kombiniert

Geschlechtunter 25 Jahre25–55 Jahreab 55 Jahre
Gesamt3.173 €3.278 €
Männer3.227 €

Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.

Verdienst nach Anforderungsniveau

Helfer

KldB 82401

3.163 €

Fachkraft

KldB 82402

3.434 €

Spezialist

KldB 82403

3.440 €

Un- und angelernte Tätigkeiten, keine formale Berufsausbildung erforderlich.

Zur Berufsgruppe „Bestattungswesen" (alle Niveaus) →

Nach Wirtschaftszweig

Sonstige Dienstleistungen

3.100 €

Region im Detail

Deutschland · Median gesamt: 3.163 €

Nach Geschlecht

Männer

3.223 €

Nach Altersgruppe

25–55 Jahre

3.173 €

ab 55 Jahre

3.278 €

Branchen in Deutschland

Sonstige Dienstleistungen

3.100 €

Tätigkeiten & Berufsbild

PersonalwesenVertrieb, VerkaufFinanz- und RechnungswesenBestattungswesen

Die Weiterbildung im Überblick

Fachwirt bzw. Fachwirtin im Bestattungswesen ist eine berufliche Weiterbildung . Die Prüfung ist nach Rechtsvorschriften der jeweiligen Handwerkskammern geregelt. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Entwicklung der Weiterbildung

1970er-Jahre: Entwicklung der Fachwirt-Weiterbildung unter der Federführung des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT) 2000: erstes Inkrafttreten einer Rechtsvorschrift für die Weiterbildungsprüfung 2020: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Verkürzungen/Verlängerungen

Befreiung von Prüfungsteilen Von der Ablegung einzelner Prüfungsleistungen kann je nach Kammer i.d.R. befreit werden, wer eine vergleichbare Prüfung vor • einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder • einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat.

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Fachwirt/in - Bestattungswesen").

Häufige Fragen zu Berufe im Bestattungswesen

Was verdient man als Berufe im Bestattungswesen?

Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 3.163 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 2.702 € und 3.761 €.

Wie viel verdient ein Berufe im Bestattungswesen netto?

Vom Brutto-Median (3.163 €) bleiben grob geschätzt rund 2.020 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Wie viel ist das im Jahr?

Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 37.956 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).

Woher kommen diese Zahlen?

Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 82401).

Weitere Berufe

Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.