entgeltatlas-online.de
BerufsgruppeKldB 824

Bestattungswesen

Gehälter der gesamten Berufsgruppe – aufgeschlüsselt nach Anforderungsniveau, Region und Branche, plus alle 5 zugehörigen Berufsgattungen.

Verdienst nach Anforderungsniveau

Helfer

2.410 Beschäftigte

3.163 €

Fachkraft

5.246 Beschäftigte

3.434 €

Spezialist

996 Beschäftigte

3.504 €

Helfer: Un- und angelernte Tätigkeiten, keine formale Berufsausbildung erforderlich. Spanne 2.702 €3.761 €.

Fachkraft: Setzt eine ein- bis dreijährige Berufsausbildung voraus. Spanne 2.881 €4.169 €.

Spezialist: Erfordert eine Meister-/Technikerausbildung oder einen Bachelorabschluss. Spanne 2.921 €4.261 €.

AnzeigeAnzeige: Kfz-Zulassung online erledigen bei zulassungonline24.de – bequem von zu Hause, sicher, sofort fahrbereit

Zweite Quelle: Verdiensterhebung

Destatis · 04/2025

Bruttoverdienste für Bestattungswesen aus der amtlichen Verdiensterhebung – der Stundenlohn ergänzt den Entgeltatlas, der Monatswert prüft ihn unabhängig gegen.

neu

17,55 €/ Std.

Bruttostundenverdienst (Median)

Männer 18,07 € · Frauen 17,01 €

neu

38.116 €

Bruttojahresverdienst (Median) · inkl. Sonderzahlungen

3.105 €

Bruttomonatsverdienst (Median) · ohne Sonderz., Gegenprüfung

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdiensterhebung 62361-0030 & -0034. „Mittlere" = Median. Datenlizenz dl-de/by-2-0.

Geschlecht · Fachkraft

Männer

3.599 €

Frauen

3.089 €

Altersgruppe · Fachkraft

25 bis unter 55

3.476 €

ab 55

3.551 €

Regionale Unterschiede

Fachkraft

Median-Gehalt nach Bundesland für das Niveau „Fachkraft".

BW

3.967 €

BY

3.720 €

NW

3.413 €

Branchenvergleich

Fachkraft

In welchen Branchen wird am besten bezahlt – für das Niveau „Fachkraft".

Öffentliche Verwaltung, Schul-, Gesundheits- und Sozialwesen

501 Beschäftigte

4.408 €

Sonstige Dienstleistungen

4.367 Beschäftigte

3.327 €

Berufe in dieser Gruppe (5)

Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Angaben ohne Gewähr.