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Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik

Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.

Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)

4.580 €

≈ pro Jahr54.960 €≈ netto / Monat*2.660 €Fallzahl26.422
Median 4.580 €
25 % verdienen weniger als 3.793 €25 % verdienen mehr als 5.705 €

* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.

Einordnung: Gehalt als Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik

Als Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik (Spezialist) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 4.580 € – hochgerechnet rund 54.960 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.793 € und 5.705 € – eine mittlere Verdienstspanne von etwa 42 %. Regional zahlt Hamburg am besten (5.551 €), Schlusslicht ist Sachsen (3.746 €) – ein Unterschied von rund 48 %. Basis sind 26.422 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.

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Nach Geschlecht

Gesamt

4.580 €

Männer

4.579 €

Nach Altersgruppe

25 bis unter 55

4.644 €

ab 55

4.483 €

Geschlecht & Alter kombiniert

Geschlechtunter 25 Jahre25–55 Jahreab 55 Jahre
Gesamt4.644 €4.483 €
Männer4.641 €4.485 €

Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.

Nach Wirtschaftszweig

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

6.368 €

Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen

4.965 €

Handel, Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe

4.366 €

Region im Detail

Bayern · Median gesamt: 4.583 €

Nach Geschlecht

Männer

4.586 €

Nach Altersgruppe

25–55 Jahre

4.599 €

ab 55 Jahre

4.628 €

Branchen in Bayern

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

5.476 €

Handel, Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe

4.444 €

Tätigkeiten & Berufsbild

Produktionsplanung, -steuerungManagement, UnternehmensführungBetriebliche Aus- und WeiterbildungGutachter-, SachverständigentätigkeitSchiffbau

Die Weiterbildung im Überblick

Bootsbauermeister bzw. Bootsbauermeisterin ist eine berufliche Weiterbildung . Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Entwicklung der Weiterbildung

1992: Inkrafttreten der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Bootsbauer-Handwerk (Bootsbauermeisterverordnung - BootbMstrV) 1996: Inkrafttreten der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schiffbauer-Handwerk (Schiffbauermeisterverordnung - SchiffbMstrV) 1998: Bootsbauer-Handwerk und Schiffbauer-Handwerk werden zum Boots- und Schiffbauer-Handwerk zusammengefasst 2016: Inkrafttreten der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Boots- und Schiffbauer-Handwerk Außerkrafttreten de

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Bootsbauermeister/in/Bachelor Professional im Bootsbauer-Handwerk").

Häufige Fragen zu Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik

Was verdient man als Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik?

Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 4.580 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.793 € und 5.705 €.

Wie viel verdient ein Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik netto?

Vom Brutto-Median (4.580 €) bleiben grob geschätzt rund 2.660 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Wie viel ist das im Jahr?

Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 54.960 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).

Woher kommen diese Zahlen?

Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 25293).

Weitere Berufe

Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.