Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik
Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.
Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)
4.396 €
* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.
Einordnung: Gehalt als Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik
Als Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik (Spezialist) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 4.396 € – hochgerechnet rund 52.752 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.625 € und 5.536 € – eine mittlere Verdienstspanne von etwa 43 %. Regional zahlt Niedersachsen am besten (5.169 €), Schlusslicht ist Sachsen (3.604 €) – ein Unterschied von rund 43 %. Basis sind 26.853 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.
Verdienst nach Bundesland
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Hessen
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Brandenburg
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Höchster Wert: Niedersachsen (5.169 €), niedrigster: Sachsen (3.604 €).
Ost-West-Vergleich
Deutschland
Westdeutschland
Ostdeutschland
Nach Geschlecht
Gesamt
Männer
Nach Altersgruppe
25 bis unter 55
ab 55
Geschlecht & Alter kombiniert
| Geschlecht | unter 25 Jahre | 25–55 Jahre | ab 55 Jahre |
|---|---|---|---|
| Gesamt | – | 4.460 € | 4.315 € |
| Männer | – | 4.453 € | 4.315 € |
Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.
Nach Wirtschaftszweig
Produzierendes Gewerbe ohne Bau
Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen
Handel, Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe
Region im Detail
Bayern · Median gesamt: 4.404 €
Nach Geschlecht
Männer
Nach Altersgruppe
25–55 Jahre
ab 55 Jahre
Branchen in Bayern
Produzierendes Gewerbe ohne Bau
Handel, Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe
Tätigkeiten & Berufsbild
Die Weiterbildung im Überblick
Bootsbauermeister bzw. Bootsbauermeisterin ist eine berufliche Weiterbildung . Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
Entwicklung der Weiterbildung
1992: Inkrafttreten der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Bootsbauer-Handwerk (Bootsbauermeisterverordnung - BootbMstrV) 1996: Inkrafttreten der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schiffbauer-Handwerk (Schiffbauermeisterverordnung - SchiffbMstrV) 1998: Bootsbauer-Handwerk und Schiffbauer-Handwerk werden zum Boots- und Schiffbauer-Handwerk zusammengefasst 2016: Inkrafttreten der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Boots- und Schiffbauer-Handwerk Außerkrafttreten de
Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.
Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Bootsbauermeister/in/Bachelor Professional im Bootsbauer-Handwerk").
Häufige Fragen zu Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik
Was verdient man als Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik?
Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 4.396 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.625 € und 5.536 €.
Wie viel verdient ein Aufsichtskräfte - Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- & Schiffbautechnik netto?
Vom Brutto-Median (4.396 €) bleiben grob geschätzt rund 2.550 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.
Wie viel ist das im Jahr?
Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 52.752 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).
Woher kommen diese Zahlen?
Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 25293).
Weitere Berufe
Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.