Fremdsprachensekretäre/-sekretärinnen & Fremdsprachenkorrespondenten/-korrespondentinnen
Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.
Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)
4.080 €
* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.
Einordnung: Gehalt als Fremdsprachensekretäre/-sekretärinnen & Fremdsprachenkorrespondenten/-korrespondentinnen
Als Fremdsprachensekretäre/-sekretärinnen & Fremdsprachenkorrespondenten/-korrespondentinnen (Spezialist) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 4.080 € – hochgerechnet rund 48.960 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.234 € und 5.126 € – eine mittlere Verdienstspanne von etwa 46 %. Basis sind 1.138 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.
Ost-West-Vergleich
Deutschland
Westdeutschland
Nach Geschlecht
Gesamt
Frauen
Nach Altersgruppe
25 bis unter 55
Geschlecht & Alter kombiniert
| Geschlecht | unter 25 Jahre | 25–55 Jahre | ab 55 Jahre |
|---|---|---|---|
| Gesamt | – | 3.958 € | – |
| Frauen | – | 3.865 € | – |
Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.
Verdienst nach Anforderungsniveau
Fachkraft
KldB 71412
Spezialist
KldB 71413
Erfordert eine Meister-/Technikerausbildung oder einen Bachelorabschluss.
Zur Berufsgruppe „Büro & Sekretariat" (alle Niveaus) →Region im Detail
Deutschland · Median gesamt: 4.080 €
Nach Geschlecht
Frauen
Nach Altersgruppe
25–55 Jahre
Tätigkeiten & Berufsbild
Die Weiterbildung im Überblick
Berufsspezialist bzw. Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation ist eine berufliche Weiterbildung . Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
Entwicklung der Weiterbildung
1999: Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Verordnung über die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in 2020: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen. 2023: Inkrafttreten der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/r Berufsspezialist/in für fremdsprachige Kommunikati
Verkürzungen/Verlängerungen
Befreiung von Prüfungsteilen Von der Ablegung einzelner Prüfungsleistungen kann i.d.R. befreit werden, wer innerhalb der letzten 10 Jahre eine vergleichbare Prüfung vor • einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder • einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat.
Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Berufsspezialist/in - fremdsprachige Kommunikation").
Häufige Fragen zu Fremdsprachensekretäre/-sekretärinnen & Fremdsprachenkorrespondenten/-korrespondentinnen
Was verdient man als Fremdsprachensekretäre/-sekretärinnen & Fremdsprachenkorrespondenten/-korrespondentinnen?
Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 4.080 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.234 € und 5.126 €.
Wie viel verdient ein Fremdsprachensekretäre/-sekretärinnen & Fremdsprachenkorrespondenten/-korrespondentinnen netto?
Vom Brutto-Median (4.080 €) bleiben grob geschätzt rund 2.370 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.
Wie viel ist das im Jahr?
Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 48.960 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).
Woher kommen diese Zahlen?
Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 71413).
Weitere Berufe
Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.