Aufsichtskräfte - Lebensmittel- & Genussmittelherstellung
Gehalt, Verdienstspanne und Vergleich auf Basis der amtlichen Entgeltatlas-Daten.
Median-Bruttomonatsentgelt (Vollzeit)
3.731 €
* Sehr grobe Netto-Schätzung (Steuerklasse I, ohne Gewähr) — ersetzt keinen Brutto-Netto-Rechner.
Einordnung: Gehalt als Aufsichtskräfte - Lebensmittel- & Genussmittelherstellung
Als Aufsichtskräfte - Lebensmittel- & Genussmittelherstellung (Spezialist) liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt bei 3.731 € – hochgerechnet rund 44.772 € im Jahr. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.035 € und 4.877 € – eine mittlere Verdienstspanne von etwa 49 %. Regional zahlt Nordrhein-Westfalen am besten (3.985 €), Schlusslicht ist Bayern (3.648 €) – ein Unterschied von rund 9 %. Frauen verdienen im Median 16,7 % weniger als Männer (Gender Pay Gap). Basis sind 7.457 erfasste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte.
Verdienst nach Bundesland
Höchster Wert: Nordrhein-Westfalen (3.985 €), niedrigster: Bayern (3.648 €).
Ost-West-Vergleich
Deutschland
Westdeutschland
Ostdeutschland
Nach Geschlecht
Gesamt
Männer
Frauen
16,7 % verdienen Frauen im Median weniger als Männer (Gender Pay Gap).
Nach Altersgruppe
25 bis unter 55
ab 55
Geschlecht & Alter kombiniert
| Geschlecht | unter 25 Jahre | 25–55 Jahre | ab 55 Jahre |
|---|---|---|---|
| Gesamt | – | 3.806 € | 3.679 € |
| Männer | – | 3.935 € | 3.706 € |
| Frauen | – | 3.194 € | – |
Median-Bruttomonatsentgelte, bundesweit. „–" = aus Datenschutzgründen unterdrückt.
Verdienst nach Anforderungsniveau
Spezialist
KldB 29293
Experte
KldB 29294
Erfordert eine Meister-/Technikerausbildung oder einen Bachelorabschluss.
Zur Berufsgruppe „Lebensmittel- & Genussmittelherstellung" (alle Niveaus) →Nach Wirtschaftszweig
Produzierendes Gewerbe ohne Bau
Handel, Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe
Region im Detail
Bayern · Median gesamt: 3.648 €
Nach Geschlecht
Männer
Nach Altersgruppe
25–55 Jahre
ab 55 Jahre
Branchen in Bayern
Produzierendes Gewerbe ohne Bau
Tätigkeiten & Berufsbild
Die Weiterbildung im Überblick
Industriemeister bzw. Industriemeisterin der Fachrichtung Lebensmittel ist eine berufliche Weiterbildung . Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
Entwicklung der Weiterbildung
1985: Inkrafttreten der ersten Verordnung über die Prüfungsanforderungen für Industriemeister/innen der Fachrichtung Lebensmittel 1999: neue Verordnung: Berücksichtigung des technischen Fortschritts sowie von Kundenorientierung, Qualitätsmanagement und Umweltschutz; Betonung des Praxisbezugs durch Handlungsfelder 2009: Ausgliederung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung aus der eigentlichen Industriemeisterprüfung; getrennter Nachweis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) 2017: Inkrafttreten der modernisierten Verordnung über die Prüfung als Geprüfte/r Industriemeister/in der Fachrichtung Lebensmittel 2020: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung
Weiterbildung im Ausland
Für eine Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit: • Österreich Weiterbildungsangebote: WIFI Österreich (z.B. mit dem Suchbegriff "Lebensmitteltechnologie") Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Der Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Lernaufenthalte zu dokumentieren. Weitere Informationen zum Europass
Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Steckbrief „Industriemeister/in - Lebensmittel").
Häufige Fragen zu Aufsichtskräfte - Lebensmittel- & Genussmittelherstellung
Was verdient man als Aufsichtskräfte - Lebensmittel- & Genussmittelherstellung?
Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) liegt bei 3.731 €. Die mittleren 50 % verdienen zwischen 3.035 € und 4.877 €.
Wie viel verdient ein Aufsichtskräfte - Lebensmittel- & Genussmittelherstellung netto?
Vom Brutto-Median (3.731 €) bleiben grob geschätzt rund 2.390 € netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Gewähr) – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.
Wie viel ist das im Jahr?
Hochgerechnet auf zwölf Monatsgehälter entspricht der Median rund 44.772 € brutto im Jahr (ohne Sonderzahlungen).
Woher kommen diese Zahlen?
Die Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (KldB 29293).
Weitere Berufe
Datenquelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Datenbasis: sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Vollzeit, Median). Diese Seite ist kein amtliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.